Schwarz-gelbes Standortegesetz verschwendet Steuergelder und schwächt Leipzig strukturell
Mann: „Kein Leipziger Landtagsabgeordneter darf für dieses Gesetz stimmen!“
Holger Mann, stellvertretender rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt nach abschließender Beratung und Beschluss des Entwurfs des Standortegesetzes der CDU-FDP-Koalition im Ausschuss Verfassung, Europa, Recht:
„Die SPD-Landtagsfraktion lehnt das Standortegesetz der CDU-FDP-Koalition aufgrund der sinkenden Bürgernähe und Verschwendung von Steuergeldern durch das Behördenkarussell ausdrücklich ab. Diesen Standpunkt haben wir in den vergangenen Monaten bereits sehr deutlich vertreten und verstärken diese Position nochmals durch das beigefügte Positionspapier.
Kein Leipziger Abgeordneter darf diesem Gesetz in der Landtagssitzung vom 25./26. Januar zustimmen. Dies nicht zuletzt, weil mit dem Landesrechnungshof die einzige Oberste Landesbehörde nun von Leipzig nach Döbeln umziehen soll. Ich fordere die MdLs der Regierungsfraktionen auf, hier klar Stellung zu beziehen. Wir haben bis heute in keiner Ausschusssitzung oder Anhörung eine sachlich-treffende Begründung für den Umzug des Rechnungshofes nach Döbeln gehört oder gar vorgelegt bekommen. Stattdessen braucht es allein für die Rechnungshofimmobilie in Döbeln nach Aussagen der Staatsregierung mindestens 15 Mio. Euro Bau-Nettokosten, zudem allein im ersten Jahr des Umzuges fast 1 Mio. Euro Umzugskosten. Nicht berechnet sind hierbei die Kosten, welche die Mitarbeiter für verlängerte Fahrwege und Trennungsgeld ab dem Jahr 2022 tragen müssen. Eine inhaltliche oder verwaltungssystematische Begründung für den Umzug wurde nicht einmal in Ansätzen unternommen.
Während der Landesrechnungshof 2020 von Leipzig nach Döbeln umziehen soll, erscheinen die Rahmenbedingungen des als Kompensation in Aussicht gestellten Umzuges der Sächsischen Aufbau-Bank (SAB) fragwürdig.
Mann abschließend: Da auch nicht alle Koalitionsabgeordneten vom Standortgesetz überzeugt schienen, bleibt die Hoffnung, dass dieses 300 Millionen Euro teure Behördenkarussel noch im Plenum gestoppt wird. Insbesondere die Leipziger Abgeordneten sind hier gefordert.
Schwarz-gelb ist sonst vollumfänglich für ein 300 Millionen Euro Mehrkosten-Grab, weniger Bürgernähe und nicht zuletzt den Verlust der einzigen Obersten Landesbehörde in Leipzig verantwortlich.“
Das Positionspapier der SPD-Fraktion ist unter http://spd-fraktion-sachsen.de/sites/default/files/news/downloads/2012-01-10%20Positionspapier%20Standortegesetz.pdf abrufbar.
Hintergrund:
Gestern wurde das Gesetz im Verfassungs-, Europa und Rechtsausschuss abschließend beraten und gegen die Stimmen aller Oppositionsabgeordneten und eines Mitgliedes der Koalitionsfraktionen beschlossen.
Die Regierungs-Argumente Pro Umzug und ihre Entkräftigungen:
1. Döbeln und damit der ländliche Bereich muss gestärkt werden.
Contra: Das Staßenbauamt Döbeln wird erst durch das Standortegesetz der Regierung geschlossen und dient nun als Begründung für den Umzug des Rechnungshofes. Dieses Behördenkarussel ist eher Spiegelbild der Mehrheiten in der CDU-Fraktion, als einer vernüftigen Standortkonzeption.
2. Die Mietkosten in Paunsdorf sind zu hoch. Hier ließen sich Einsparungen errzielen.
Contra: Der Mietvertrag läuft 2020 aus und kann nachverhandelt werden. Eine solche Variante wurde durch das SIB aber gar nicht abgeprüft. Ein Mangel an Büroimmobilien ist in Leipzig nicht bekannt und günstigere Konditionen sicher verhandelbar.
3. Döbeln liegt in der Mitte Sachsen und ist gut erreichbar.
Contra: Der Rechnungshof ist keine BesucherInnenbehörde, sondern eine, die insbesondere qualifiziertes Personal benötigt und gute Kommunikations- und Verkehrsanbindung. Das Umfeld in Leipzig, u. a. mit den ansässigen Medien, dem Sächsischen Finanzgericht, guten ÖPNV-Anbindungen und universitärer Ausbildung und Forschung sind für die Sicherung des Personalbedarfes und der Arbeitsfähigkeit der Behörde ungleich wichtiger, als eine zentrale Lage in Sachsen. Vor allem werden die derzeitigen Mitarbeiter des Rechnungshofes zusätzliche Lasten des Umzugs tragen müssen.
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